Kettenräder

Renold bietet eine umfassende Palette von Getriebekettenräder für britische Standardketten bis zu einer Kettenteilung von zwei Zoll, sodass maximale Lebensdauer und Produktivität für Ihre Anwendung gewährleistet sind. Andere Kettenradgrößen, einschließlich der amerikanischen Standardabmessungen, sind auf Anfrage erhältlich.

Spezielle Kettenräder aus besonderen Materialen oder in bestimmten Formaten, in der Regel für spezielle Anwendungen, die unter rauen oder schwierigen Umgebungsbedingungen laufen, können ebenfalls auf Anfrage gefertigt werden; Beispiele hierfür:

  • Kettenräder mit Wellen
  • Verschweißte oder abnehmbare Naben
  • Kettenräder mit Scherbolzen
  • Kollierkettenräder aus Kettenlaschen und einzelnen Zahnabschnitten zum Drehen großer Trommeln oder Tische.
  • Kombination aus mehreren Kettenrädern (zwei oder mehr Kettenräder mit verschiedenen Teilungen und variabler Zahnanzahl kombiniert).
  • Kettenräder in zwei oder mehr Abschnitten, d. h. geteilte Kettenräder oder segmentale Kettenräder.

Renold-Kettenräder

Kettenrad- und Kettenkompabilität

Die meisten Kettenantriebe verfügen über eine ungerade Anzahl an Kettengliedern und durch den Einsatz eines antreibenden Kettenrads mit einer ebenfalls ungeraden Anzahl an Zähnen wird ein gleichmäßiger Verschleiß von sowohl Kette als auch Kettenradzahn gewährleistet. Es können ebenfalls Kettenräder mit einer geraden Anzahl an Zähnen sowohl für das antreibende als auch das angetriebene Kettenrad verwendet werden, doch ist der gleichmäßige Verschleiß von Kettenradzahn und Kette hierbei nicht oder nur sehr schwer zu erzielen.

Kettenrad

Anzahl der Zähne

Die maximale Anzahl an Zähnen in einem beliebigen angetriebenen Kettenrad sollte 114 nicht überschreiten. Diese Begrenzung beruht auf der Tatsache, dass bei einer gegebenen Verschleißlängung der Kette der effektive Teilungsdurchmesser der Kette auf dem Kettenrad gegenüber dem nominellen Teilungsdurchmesser ansteigt, d. h. die Kette übernimmt eine höhere Position auf dem Kettenradzahn. Die zulässige Sicherheitsgrenze für die Verschleißlängung der Kette wird bei 2 % angesetzt.

Eine einfache Formel zur Bestimmung der maximalen Verschleißlängung, die durch das Kettenrad kompensiert werden kann, lautet 200/N ausgedrückt als Prozentsatz, wobei N die Anzahl der Zähne auf dem größten Kettenrad im Antriebssystems ist. Es ist gute Praxis, dass die Summe aller Kettenradzähne nicht weniger als 50 betragen sollte, wenn die gleiche Kette sowohl über das antreibende als auch über das angetriebene Kettenrad läuft, z. B. über einen Antrieb im Verhältnis 1:1. Beide Kettenräder sollten über jeweils 25 Zähne verfügen.

Achsabstand

Für eine optimale Lebensdauer sollte der Achsabstand zwischen zwei Kettenrädern innerhalb einer Spanne vom 30- bis 50-Fachen der Kettenteilung liegen. Bei Antriebseinheiten mit einem Achsabstand unter 30 Teilungen oder größer als 2 Meter empfehlen wir, die Details des Antriebssystems mit unserem technischen Personal zu besprechen.

Der minimale Achsabstand wird gelegentlich durch die Summe der Zähne des antreibenden Kettenrads, die in die Kette greifen, bestimmt. Unter diesen Umständen empfehlen wir, dass die Anzahl der in die Kette greifenden Zähne nicht weniger als sechs betragen sollte.

Mindestens sechs Zähne

Kettenrad

Der Achsabstand wird häufig durch die Zweckmäßigkeit vorgegeben, eine Kette mit ungerader Gliederzahl einzusetzen, um die Verwendung eines gekröpften Verbindungsglieds zu vermeiden; eine Praxis, die, außer unter besonderen Umständen, nicht zu empfehlen ist.

Für einen Antrieb in der horizontalen Ebene sollte der kürzest mögliche Achsabstand entsprechend der empfohlenen Anzahl an Zähnen, die in das Antriebskettenrad greifen, verwendet werden (maximal 6 Zähne).

 

KETTENRAD

GLEICHMÄSSIGER
LAUF

LEICHTE STOSSBELASTUNG

STARKE
STOSSBELASTUNG

UP TO 29T

EN8
or
EN9

EN8- oder EN9-gehärteter und vergüteter oder einsatzgehärteter
Weichstahl

EN8- oder EN9-
gehärteter und vergüteter oder einsatzgehärteter Weichstahl

30T AND OVER

Gusseisen

Weichstahl oder Meehanite

EN8- oder EN9-
gehärteter und vergüteter oder einsatzgehärteter Weichstahl